26 Juli 2007

Richter vergessen Recht und Gesetz, wenn es um die Staatskasse geht

Eine überhöhte Steuerforderung von gut 2,1 Milliarden Euro gegen eine Münchner Kioskbesitzerin beschäftigt seit Mittwoch das Münchner Landgericht. Zwei Anwälte haben gegen den Freistaat auf knapp 600. 000 Euro Schadenersatz für das Honorar des Steuerberaters der Frau geklagt.

Das Gericht schlug zum Auftakt des Prozesses als Vergleich eine Zahlung von 15. 000 Euro vor.

Die Vertretung des Freistaats argumentierte vor Gericht, der Steuerberater hätte der Frau sagen können, dass sie auch allein Einspruch einlegen konnte. Damit mache er sich mitschuldig an der hohen Schadensersatzforderung.

Die Frau hatte zunächst per Telefon versucht, das Finanzamt auf den falschen Steuerbescheid aufmerksam zu machen. Als der Bescheid daraufhin nicht geändert wurde, hatte sich die Imbissbudenbesitzerin an den Steuerberater gewandt. Unklar blieb zunächst, warum das Finanzamt nicht sofort auf den Anruf reagierte.
Quelle: sueddeutsche

Kein Richter käme auf die Idee, einem Rechtsanwalt abzuverlangen, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass der Mandant die Einrede der Verjährung auch selbst erheben kann - es sei denn, es geht um die Staatskasse. Man fragt sich, wo der Unterschied ist, zumal die Dame telefonisch auf den Quatsch hingewiesen hat. Wenn das Finanzamt dann weiterpennt, soll es auch bluten, und zwar richtig und nicht nur ein wenig.

Hoffentlich lassen sich die Kollegen von solch höchst unlauteren Pseudovergleichsangeboten nicht locken.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dem letzten Gedanken kann ich mich vollumfänglich anschließen.

Zumal bei den FA derzeit der Gedanke vorzuherrschen scheint, lieber eine teuere Schätzung als Realismus und diese Forderung auch versucht einzutreiben. Kommt mir jedenfalls bekannt vor von einem anderen FA, 30.000 € bis in die Vollstreckung, Einsprüche negiert und das für umgekehrt fällige 20.000 €.

Die Vollstreckung interessiert es nunmal nicht. Geld für den Staat scheint wichtiger zu sein. Und für so einen Unsinn darf der Staat dann auch gerne zahlen. (Auch wenn der sich an seinen Nachgeordneten manchmal schadlos halten sollte.)

Anonym hat gesagt…

Stellen Sie sich einfach mal vor, Sie haben einen Mandanten, winziger Streitwert, 150 EUR Vergütung nach RVG. Aus irgendeinem nicht mehr nachvollziehbaren Büroversehen geht an den Mandanten statt dessen aber eine Rechnung über 2 Mrd. EUR. Mandant ruft an, wird - wiederum aus nicht mehr nachvollziehbarem Grund - von Ihren Bürokräften abgewimmelt. Das nächste, was Sie kriegen, ist ein entsprechendes Schreiben eines Kollegen, nebst Kostenrechnung über 2 Mio. EUR. Ich bin mir sicher, Sie würden dann auch finden, der Mandant könne trotz der etwas unglücklichen Reaktion Ihres Büros nicht im Ernst geglaubt haben, Sie wollten eine um das 10-Millionen-fache überhöhte Forderung gegen ihn geltend machen. Und ich bin mir genauso sicher, dass Sie finden würden, dies müsse dann auch seinen Niederschlag im Gegenstandswert finden.

Anonym hat gesagt…

Wenn ich von Werner Siebers oder sonst einem Anwalt eine unsinnige Rechnung bekomme, weiß ich, daß da Menschen Fehler gemacht haben.

Wenn ich vom Finanzamt unsinnige Schreiben bekomme, weiß ich, daß da Finanzbeamte Fehler gemacht haben.

Wenn ich einen Fehler bei der Steuererklärung gemacht habe, schlägt das Finanzamt gnadenlos zu. Warum sollte ich mich gegenüber dem Finanzamt gnädig verhalten?

Anonym hat gesagt…

@Steuerflüchtling:
Ganz einfach: weil die Steuerzahler, die hinterher für den Unsinn aufkommen müssen, auch nur Menschen sind...

Anonym hat gesagt…

Es geht doch nicht darum, gegenüber dem Finanzamt/der Staatskasse "gnädig" zu sein, sondern um den "Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit". Und der ist nunmal nicht identisch mit der in der Rechnung/dem Bescheid genannten Zahl, wenn diese ganz offensichtlich unsinnig ist (und überdies das, was beim Adressaten je zu erlangen wäre, um das x-Millionen-fache übersteigt).

 

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