27 Februar 2009

"Hüttermühle"-Verfahren vor dem Landgericht Stendal offenbart Mängel der Anklage

Es war schon "mutig" von der Staatsanwältin, ihre Anklage wegen angeblichen Subventionsbetruges auf die Wertangaben eines Beschuldigten zu stützen, obwohl zwei Gutachter, einer davon beauftragt von der Staatsanwaltschaft selbst, zu dem Ergebnis kamen, dass die Kosten des Hotels, für das Subventionen beantragt worden waren, tatsächlich so hoch gelegen haben, wie im Subventionsantrag angegeben.

Gestern bestätigte dann der damals mit der Genehmigungsplanung beauftragte Bauingenieur erwartungsgemäß, dass es eine vollständige Umplanung gegeben habe und dass das Hotel, wie es dann gebaut wurde, niemals zu dem Preis hätte realisiert werden können, den die Staatsanwaltschaft als Grundlage für ihre Anklage genommen hat.

Manchmal können auch Staatsanwälte Steuergelder und Zeit von Gerichten, Ermittlungsbehörden und anderen Beteiligten einsparen, wenn sie sich vor Erhebung einer Anklage ein wenig kundig machen. Nur ein wenig hätte gereicht, aber gar nicht ist zu wenig.

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