07 Februar 2009

Widerrufene Belastung im Holzklotzfall

Wer kennt sie nicht, diese netten Mitinhaftierten, die als Zeugen vor Gericht jede Geschichte erzählen, von der sie meinen, dass sie davon eigene Vorteile haben könnten - egal, ob die Geschichte stimmt oder nicht. Selten, dass diese Aussagen, wie jetzt im Holzklotzfall vor dem Landgericht Oldenburg, relativiert oder widerrufen werden.

Im Mordprozess um den mutmaßlichen Holzklotz-Mörder sind drei Mithäftlinge angehört worden. Ein Mann hat seine frühere Aussage, dass der Angeklagte ihm gegenüber die Tat gestanden habe, zurückgezogen. Die beiden anderen Männer verweigerten ihre Aussage - aus Angst um ihre Sicherheit.

Im Oldenburger Mordprozess um den tödlichen Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke sind drei Mithäftlinge des Angeklagten angehört worden. Sie hatten in der Untersuchungshaft um eine Zeugenaussage gebeten. Ein 37-jähriger Mithäftling bestätigte Angaben aus einer früheren Vernehmung jedoch nicht, dass der 30-jährige Angeklagte Nikolai H. ihm gegenüber die Tat gestanden habe.

Die beiden anderen Männer verweigerten ihre Aussage mit der Begründung, sie hätten Angst um ihre Sicherheit. Unterdessen beantragte die Verteidigung des Angeklagten eine Begehung des Tatorts am Jahrestag der Tat im März.

Quelle: aol

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