17 Januar 2010

Die Begleitung machts - Zufall lässt grüßen

In den letzten Tagen habe ich in einer Sache verteidigt, in der die Hauptbelastungszeugin eine Prostituierte war. Im Gericht stand ich vor Beginn der Hauptverhandlung mit einem Kollegen zu sammen, den ich zufällig getroffen habe und mit dem ich, wie unter Anwälten üblich, die neuesten Gerüchte und Bosheiten ausgetauscht habe.

Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung sah ich im Augenwinkel, dass sich eine junge Frau in der Nähe des Verhandlungssaals umschaute und dann wieder verschwand. Mein Kollege sah die Dame auch und meinte noch, er glaube, die Dame zu kennen, die würde mit seiner Frau studieren und wunderte sich noch, was sie wohl im Gericht zu suchen habe.

Die Verhandlung gegen meinen Mandanten lief dann sehr gut, es kam zu einer Einstellung, weil die Zeugin (Prostituierte) telefonisch mitteilte, sie könne nicht kommen, weil sie einen Unfall gehabt habe.

Einige Stunden später hörte ich dann aus gut informierten Kreisen, dass die Dame im Gericht sofort auf dem Absatz umgedreht war, weil sie mit dem Verteidiger jemanden gesehen hatte, den sie privat kannte und der nicht erfahren sollte, was sie wirklich beruflich macht.

Dem Mandanten konnte es nur Recht sein, dass ich zufällig zum richtigen Zeitpunkt mit der Richtigen Person an der richtigen Stelle gequatscht habe.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und wieder einmal einen Straftäter vor seiner gerechten Strafe bewahrt. Welch Glanzleistung!

Werner Siebers hat gesagt…

Nein, den Zufall ausgenutzt; und Anonyme wissen in der Regel nicht, was gerecht ist, sie glauben es nur, obwohl sie keine Ahnung haben.

Anonym hat gesagt…

Wieso "wirklich beruflich macht"? Sie studiert offenbar.

Ingo hat gesagt…

Spätestens, wenn er es liest, weiß er es... schade für die Dame. Dabei hätten Sie sich in diesem Fall für ihr Fernbleiben durchaus durch Diskretion revanchieren können.

Werner Siebers hat gesagt…

Der Kollege hatte dann auf dem Terminzettel auch den Namen gelesen, so dass mit Diskretion nichts mehr zu reißen war.

Mausflaus hat gesagt…

ich find sowas sollte nicht veröffentlicht werden, die Dame wird u.U. Ärger kriegen falls das Gericht zufällig gerne Jurablogs liest... die Geschichte ist jetzt nicht so alltäglich dass es nicht für die Beteiligten erkennbar wäre um was/wen es geht.

Anonym hat gesagt…

wobei erst mal zu beweisen wäre, dass die Frau keinen Unfall hatte. Hr. Siebers hat doch nur Hörensagen zu bieten :-)

Manfred hat gesagt…

Da stellt sich zwangsläufig die Frage, wo und was die Ehefrau des Kollegen denn wirklich "studiert".

 

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