Und dann ging sie auch noch ihrerseits in Berufung mit dem Ziel einer Erhöhung der Jugendstrafe, obwohl auf der Hand lag, dass es in zweiter Instanz ganz sicher ausschließlich dadurm gehen kann, bei der Verbindung beider Sachen einen deutlichen Abschlag vorzunehmen.
Und siehe da; in der Berufungsverhandlung erscheint eine Kollegin, mit der man nur wenige Sätze wechseln muss, schon wird die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen und einem vernünftigen Strafmaß zugestimmt, das man auch in erster Instanz sicher hätte erreichen können, wenn man nicht auf störrische Unverständige getroffen wäre.
Aber die Landeskasse hat es ja, solch völlig unnötige zweite Instanzen zu bezahlen, die man leider nicht den Verantwortlichen in Rechnung stellen kann.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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