06 Januar 2010

Die fünf Kneipen der Frau Staatsanwältin

Die Frau Staatsanwältin wollte nun schon etwas genauer wissen, wann mein Mandant denn nun in welcher Lokalität was genau getrunken hatte. Um ihr Anliegen etwas genauer zu definieren, führte sie aus:
"Also, an die ersten fünf Kneipen kann ich mich aber eigentlich immer erinnern, wenn ich einen Zug mache."

Ich bin gespannt, ob ich sie mal in der sechsten oder siebten Kneipe treffe.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wenn sie fünf Kneipen schafft, ist sie entweder trinkfest oder Antialkoholikerin.

 

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