Aber dass nach einer defintiv falschen Belehrung Zeugen auch noch aufgefordert werden, Fragen zu beantworten, obwohl sie schweigen wollen, die sie nicht beantworten müssen, geschieht eher selten.
In einem BTM-Verfahren wollte der Vorsitzende von solch einem Zeugen wissen, ob er den Angeklagten kennt, obwohl es -außer möglichen Drogengeschäften- keine Berührungspunkte zwischen beiden gab. Es drängt sich auf, dass bei solch einer Konstellation auch schon diese Frage nicht beantwortet werden muss.
Die Kammer sieht das anders. Verstehen muss ich das nicht.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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