Der Vorsitzende der Strafkammer hatte mir Ende des letzten Jahres unmissverständlich bestätigt, dass auch er die mitgeteilte Strafvorstellung der Staatsanwaltschaft sowohl die Ober- als auch die Untergrenze betreffend für überzogen halte. Er wollte vor Beginn der Hauptverhandlung mit dem Sachbearbeiter und ggf. mit dem eingeteilten Sitzungsvertreter sprechen und versuchen, dort eine Meinungsänderung zu erreichen.
Nun beginnt die Hauptverhandlung, gemeldet hatte sich der Herr vorsitzende nicht mehr bei mir, Gespräche haben nicht stattgefunden und in einem Vorgespräch outet er sich plötzlich bezüglich der einzig interessierenden Untergrenze in einem Bereich, der eher über dem liegt, was sich vor Monaten die Staatsanwaltschaft vorgestellt hatte.
Es gibt Gesprächspartner, auf deren Wort man bauen kann und dann gibt es aber andere ...
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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