13 Januar 2010

Milde Strafbefehle und faule Staatsanwälte

Da war die Frau Staatsanwältin -aus Ihrer Sicht- mal ganz ehrlich. Sie sagte in Richtung des Angeklagten:
"Ach wissen Sie, wir sind ganz faul bei der Staatsanwaltschaft, deshalb beantragen wir ganz milde Strafbefehle, damit wir nicht in der Gegend rumfahren müssen, gerade bei solchem Wetter."
Es gelang dann trotzdem, die Tagessatzhöhe von 50,00 € auf 15,00 € zu reduzieren. War dann doch nicht so ganz milde beantragt worden im Strafbefehl.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die "Milde" spiegelt sich in der Anzahl der Tagessätze und nicht in der Höhe des Tagessatzes wieder. Maßgeblich für die Höhe des Tagessatzes sind die Einkünfte/wirtschaftlichen Verhältnisse und die kann die StA nur schätzen, wenn der Beschuldigter hierzu keine Angaben gemacht hat.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de