Da war die Frau Staatsanwältin -aus Ihrer Sicht- mal ganz ehrlich. Sie sagte in Richtung des Angeklagten:
"Ach wissen Sie, wir sind ganz faul bei der Staatsanwaltschaft, deshalb beantragen wir ganz milde Strafbefehle, damit wir nicht in der Gegend rumfahren müssen, gerade bei solchem Wetter."
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Die "Milde" spiegelt sich in der Anzahl der Tagessätze und nicht in der Höhe des Tagessatzes wieder. Maßgeblich für die Höhe des Tagessatzes sind die Einkünfte/wirtschaftlichen Verhältnisse und die kann die StA nur schätzen, wenn der Beschuldigter hierzu keine Angaben gemacht hat.
Kommentar veröffentlichen