Am 20.12.2009 habe ich bei der Polizei erinnert und den Herrschaften unter Hinweis auf die Inhaftierung meiner Mandantin und der bevorstehenden Entlassung höflich eine Frist von 48 Stunden gesetzt, mich über den Sachtsnad zu informieren.
Am 21.12.2009 wurde mir dann per Fax von der Polizei mitgeteilt, dass die Akte angeblich bereits am 15.12.2009 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei.
Am 21.01.2010 teilt mir die Staatsanwaltschaft mit, dass das Verfahren gegen meine Mandantin mangels Tatverdacht eingestellt worden sei und:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht bzw. ein Akteneinsichtsgesuch Ihrerseits bisher nicht zur Akte gelangt ist.Wenn dem so wäre, würde das bedeuten, dass die Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft 1. nicht weiß, dass eine schriftliche Vollmacht nie vorgelegt werden muss, und dass 2. die Polizei mein erstes Schreiben nicht zur Akte genommen hat, möglicherweise, um zu vertuschen, dass man sich über einen Monat nicht um die Sache gekümmert hat.
Egal, sollen die sich gegenseitig belügen, wie sie wollen, meine Mandantin freut es, dass das Verfahren eingestellt ist, so dass ihrer vorzeitigen Entlassung nichts mehr im Wege steht.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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