22 Januar 2010

Vergleichszwang zur Röhrenvermeidung

In einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter eines nicht ganz unbedeutenden Weltunternehmens anläßlich eines Kündigungsschutzverfahrens zur Erörterung einer Vergleichsmöglichkeit meinte dieser, ich solle mal einen vernünftigen Vorschalg machen, vor Gericht müsse sich so ein Unternehmen als Arbeitgeber eh fast immer vergleichen, weil man bei streitigem Ausgang fast immer "in die Röhre schaue".

Gut, dass man auf der anderen Seite steht.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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