Nicht die, die aus Faulheit, aus Boshaftigkeit oder wegen allgemeiner Oberflächlichkeit ins Blaue hinein behaupten, Akteneinsicht müsse "leider" verweigert werden, da ansonsten der Untersuchungszweck gefährdet sei.
Sondern die, die auf dem Weg nach Hause kurz anhalten und eine Ermittlungsakte kurz bei uns im Büro abgeben, damit wir so schnell wie möglich den Inhalt mit dem Mandanten erörtern können.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen