20 Januar 2010

Fairer Teilfreispruch

Über 100 Einzelfälle waren angeklagt. Bezüglich einiger Taten konnte man einem Zeugen nicht unbedingt glauben, so dass eine Teileinstellung in Frage kam. Da intervenierte aber die Staatsanwältin und meinte, wenn sie von der Schuld nicht überzeugt, wird sie keine Einstellung beantragen sondern Freispruch.

So geschah es dann auch. Konsequentes Denken zu Gunsten des Angeklagten, leider selten genug.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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