30 Januar 2010

Langsames Ende

Ich habe mal wieder eine Akte in der Hand, bei der sich für den zunächst beschuldigten Mandanten ziemlich schnell herausgestellt hatte, dass er die ihm zur Last gelegte Tat tatsächlich nicht begangen hatte. Nicht selten kommt es vor, dass es dann Wochen und Monate dauert, bis die Staatsanwaltschaft sich bequemt, das Verfahren einzustellen.

Hin und wieder habe ich den Eindruck, man lässt die Verfahren dümpeln nach dem Motto: Vielleicht kommt ja doch noch was rum.

Die Herrschaften scheinen zu verkennen, dass eine sofortige Einstellung zwingend ist, wenn der Tatverdacht weggefallen ist und dass man sich als Verfolger eines nicht mehr Schuldigen auf papierdünnes Eis begeben könnte.

Staatsanwälte, die in eigener Sache Pflichtverteidiger brauchen, muss man nicht weiterdenken.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

Stiffler hat gesagt…

ja sowas kommt vor. ist halt die deutsche justiz. kann man nichts machen

Helmut Karsten hat gesagt…

Kann man nichts machen? Upps!
Es geht um eine Anschuldigung, vielleicht um U-Haft und die Unschuld eines Bürgers........
Kann man nichts machen?Ist halt die deutsche Justiz...........

Einer (durchaus kompetenten) Person habe ich mal meinen Fall dargelegt....und überzeugt, dass ich unschuldig verurteilt wurde. Das Gespräch endete dann damit, dass die Person sagte, "aber irgendwas wirst Du schon gemacht haben...!"
Mein Fall kann über helmutkarsten gegoogelt werden.

 

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