19 Januar 2010

Dies und das

Die Zeugin teilte mit, dass sie den Angeklagten zwar schon länger kenne, so richtig aber erst im letzten Monat vor seiner Verhaftung mit ihm zusammengekommen zu sein. Auf die Frage, ob sie mitbekommen habe, dass der Angeklagte in dieser Zeit mit Drogen gehandelt habe, antwortete sie dann eher ein wenig zurückhaltend.
Wir haben uns zwar fast jeden Abend gesehen, dann haben wir DIES und DAS gemacht, was man so macht, wenn man frisch verliebt ist, von Drogenhandel hab ich nichts mitbekommen.
Trotz sechs Monaten Untersuchungshaft des Angeklagten machte sie noch einen so verliebten Eindruck, dass man ihr abgenommen hat, dass DIES und DAS im Vordergrund gestanden hat und dass sie andere Aktivitäten weniger interessiert haben.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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