28 Januar 2010

Fristabläufe, meldet Euch!

Im Arbeitsgericht Braunschweig dürfen sich Fristabläufe an einigen Wochentagen höchstpersönlich melden.



Vielleicht ist aber auch gemeint, dass man sich an diesen Tagen dort ausweinen darf, wenn man festgestellt hat, dass man Fristen versäumt hat.

Man weiß es nicht so genau.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Zumindest der Freitag ist verständlich, wer will sich am Tag vor dem Wochenende noch mit Fristabläufen beschäftigen.

 

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