09 Januar 2010

Ich trinke sonst nie etwas, und das waren nur drei Weinchen

So kann man sich täuschen. Die Dame, schlank und rank, ist ganz traurig. Hat an einer Kreuzung nicht aufgepasst und hat das vor ihr stehenden Fahrzeug "nur ganz leicht angebummst".

Dann kam die Polizei und hat erst den Atemalkoholgehalt gemessen, war dann etwas verwundert und hat mit richterlicher Genehmigung eine Blutprobe abnehmen lassen.

Die Mandantin beteuert so, dass man schon den Eindruck hat, dass sie sich selbst glaubt, sonst so gut wie nie Alkohol zu trinken und an diesem Tag höchstens drei Wein getrunken zu haben.

Heute kommt die Akte: 2,5 Stunden nach dem Vorfall 2,11 Promille.

Ich werde sie fragen, ob sie bei den drei Weinchen Gläser, Flaschen oder Fässer meinte.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da ist ja wieder das charmante Cuntholz...

Jana hat gesagt…

Drei Weinchen und eine viertel Flasche Klosterfrau Melissengeist (medizinisch indiziert) zur Verbesserung des Allgemeinbefindens.

RA Michael Langhans hat gesagt…

"Ich werde sie fragen, ob sie bei den drei Weinchen Gläser, Flaschen oder Fässer meinte."

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

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