30 April 2010

Netter Zufall

Der Zeuge sollte eigentlich nur bekunden, dass er ein Fahrzeug irgendwann einmal mit einem bestimmten Kilometerstand an einen anderen Zeugen verkauft hatte. Als der Zeuge den Saal betrat, bemerkte ich, dass mein Mandant etwas nervös wurde, was für mich nicht nachzuvollziehen war, weil dieser Zeuge meinen Mandanten eigentlich gar nicht kennen konnte.

Der Zeuge starrte den Angeklagten an und teilte dann der Richterin mit:
Ach, um den geht es; der hat mich auch schon mal beschissen mit einem heruntergedrehten Tacho!
Gut, die Hoffnungen auf einen Freispruch hatten sich zerschlagen und der Staatsanwalt entschuldigte sich fast, als er mitteilte, dass er nun leider noch ein Verfahren einleiten müsse.


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29 April 2010

Schulrausschmiss wegen Kirchenaustritt

So, nun ist es soweit, einer Schülerin droht der Schulrausschmiss, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Angeblich ergäbe sich das aus dem Schulvertrag. Sollte wohl mal eine Überprüfung auf die Frage durchgeführt werden, ob solche Vertragsklauseln sittenwidrig sind und ob sie mit Art. 4 GG vereinbar sein können.

Aber mit Sittenverstößen, Sittenstrolchen und Sittenwidrigkeit kennt man sich in bestimmten Vereinigungen gut aus. Ach ja, Überraschung, die Geschichte spielt in Schwaben, in Illertissen. Damit man weiß, wo man nicht hinfahren sollte.



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Und wieder mal Höchstleistung an Polizeiarbeit

Polizeiliche Ermittlungsarbeit, diesmal POK Bu. aus Br. (Speziell für die Befürworter der These, dass Polizeibeamte Anklagen selbst verfassen sollten):

Der Mandant ist verdächtig, weil eine männliche Person aus einem Fahrzeug, das auf den Mandanten zugelassen ist, ausgestiegen sein soll und einen Fahrradfahrer ein wenig geschüttelt haben soll.

POK Bu. aus Br. lädt den Mandanten, auf den die Beschreibung durch das angebliche Opfer nicht so richtig passt, als Beschuldigten vor und bereitet auch den Vordruck "Beschuldigtenvernehmung" vor.

Dann kommt es zu folgendem Vermerk:

Im Vorgespräch gab er an, Halter des Fahrzeugs zu sein und das Fahrzeug am Vorfallstag gefahren zu haben.

Nach Belehrung teilte er mit, nichts aussagen zu wollen.

Ich hoffe für den Polizeibeamten, dass er -als POK- so schlecht ausgebildet ist, nicht verstanden zu haben, dass die unsäglichen "Vorgespräche" nichts weiter als unzulässige Aushorche ohne Belehrung sind, und er nicht den Beschuldigten wohlwissentlich in eine Falle gelockt hat, bevor er ihn belehrt.

Für den zweiten Fall möge er sich erwärmend bekleiden.

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ARAL, SANIFAIR, unfair?

Ich war in den letzten Wochen auf der Autobahntoilette, mehrfach. Wen das nicht interessiert, sollte jetzt nicht weiterlesen.

Jetzt habe ich drei Gutscheine über jeweils 50 Cent.

Heute tanke ich an der ARAL-Tankstelle an der A2 bei Helmstedt in Richtung Berlin, und zwar nur deshalb, weil ich zeitnah folgendes Schild vor der Tür gesehen hatte:


Beim Bezahlen winkt man lächelnd ab und teilt mir mit, dass die Anrechnung nicht erfolgt für Diesel oder Benzin, da müsse man schon anderes kaufen.

Lieber Herr Aral, liebe Frau SANIFAIR, lieber Tankstellenbetreiber. ich sage als Mensch: Ich fühle mich verarscht (passt ja bei dem Thema). Als Strafrechtler habe ich den Verdacht, dass hier eine Täuschung vorliegen könnte, die zu einem Irrtum geführt hat. Ohne das Schild hätte ich bei Euch nicht getankt.

Und zukünftig werde ich es ganz sicher auch nicht mehr tun. Interessiert Euch nicht, könnt Ihr drauf verzichten, ist mir schon klar. Aber mir hilft es, meinen Ärger zu kompensieren.


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28 April 2010

Neuer Job für Ramsauer

Der Freistaat Bayern scheint ein Einsehen zu haben, denn das, was die Freistaats-Hauptstädter jetzt als neuen Job erfunden haben, scheint Herrn Ramsauer so sehr auf den gestählten Körper geschneidert zu sein, dass man ihn wohl als Idealbesetzung ansehen muss. Das kann doch nur bedeuten, dass man ihn endlich zurückhaben will. Bitte, lasst ihn gehen.

Man braucht nämlich ein narrenähnliches Geschöpf, dass sich permanent zum Peter macht, den keiner ernst nimmt und der sich um den Verkehr kümmert.
Er hat eine rote Narrenkappe auf, in der ein Helm integriert ist, eine Trillerpfeife im Mund und eine große rote Papp-Hand als Anhalte-Kelle: Der Radlsicherheitsjoker, der in den nächsten beiden Jahren Münchens Radler auf Verstöße gegen das Verkehrsrecht aufmerksam machen soll.
Quelle: tz

Und die fehlende Papp-Nase wird sich sicher auch noch finden.

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Bugatti im Nacken

Irgendwie irritierte mich heute morgen auf der A39 in Richtung A2 etwas: Schnell näher kommendes Licht im Rückspiegel.

Das war insoweit etwas verwunderlich, weil sich meine Tachonadel am Motorrad etwa bei etwas mehr als 290 km/h eingependelt hatte.

Ich ließ dann das Fahrzeug großzügig vorbeirauschen, das ging auch recht schnell. Ok, ein Bugatti Veyron mit rotem WOB-Kennzeichen, da hilft dann auch kein nicht ganz so langsames Motorrad mehr.



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Blöd aus der Wäsche geschaut

In der ersten Instanz war der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die damalige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, die auch in der Sache selbst zuständig gewesen war, hatte beantragt:

2 Jahre und 9 Monate

Der erstinstanzliche Verteidiger hatte beantragt:

2 Jahre und 9 Monate

Das Urteil lautete dann:

2 Jahre und 9 Monate

Genau dieselbe Staatsanwältin hatte dann ohne nähere Begründung Berufung eingelegt, als Reaktion darauf der erstinstanzliche Verteidiger ebenfalls.

Und nun saßen wir alle vor dem Berufungsgericht, ein anderer Staatsanwalt und ich als neuer Verteidiger, schauten blöd aus der Wäsche, und alle fragten sich: Was wollen wir hier eigentlich?

Ergebnis war dann eine gegenseitige Berufungsrücknahme mit Zustimmung des Angeklagten, dessen letzte Hoffnung, dass es vielleicht doch noch etwas besser hätte werden können, auch nicht besonders groß gewesen war.

Das war dann für alle Beteiligten eine intellektuell hochstehende Veranstaltung mit raschem Ende.

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Man kann es ja mal versuchen

§ 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes bestimmt, dass ordnungswidrig handelt, wer, wenn es berechtigt von einer staatlichen Stelle von ihm verlangt wird, Angaben verweigert oder unrichtige Angaben macht zu:

Vorname
Familienname
Geburtsname
Geburtsort
Geburtstag
Familienstand
Beruf
Wohnort
Adresse
Staatsangehörigkeit

Wenn diese Angaben bereits bekannt sind - was dann, wenn bereits Ermittlungen laufen, meist so ist -, müssen sie nicht wiederholt werden.

Manche Polizeibeamte aber auch Richter versuchen nicht selten, von den Betroffenen auch noch zu erfahren, was sie denn so verdienen, ohne deutlich zu machen, dass diese Angaben gerade nicht zu den "Pflichtangaben" gehören.

Also  aufpassen und nicht zu viel erzählen, die müssen nicht alles wissen!



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27 April 2010

Tiefstapler

Der Haftbefehl gegen den Mandanten des Kollegen wurde aufgehoben. Gestern sprach ich ihn darauf an, wie es dazu gekommen war. Er meinte, er habe nur "kurz was geschrieben", und schon sei der Haftbefehl aufgehoben worden.

Heute bekomme ich die Akte in die Hand, weil ich einen Mittäter seines Mandanten vertrete und finde einen 5seitigen Schriftsatz, der sich messerscharf ohne Wort zuviel mit der Frage des Taverdachtes, mit dem Haftgrund und dann hilfsweise mit der Verhältnismäßigkeit auseinandersetzt.

Hut ab, das war nur kurz einfach SPITZE!

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Lehrer als Schöffen - gibt es Schlimmeres?

Der Kollege Nebgen berichtet über eine Schöffin (Lehrerin), die sich richtig schön platt ins Befangenheitsnest gesetzt hat. Die kam aus der Nummer wohl nicht mehr raus.

Ich hatte in einer Vergewaltigungssache auch so eine Dame aus dem Berufsstand "Wer vormittags recht hat, hat nachmittags auch recht", die trotz völlig unklarer Berweislage bis dahin einen Zeugen fragte: "Als Sie den Angeklagten da mit der Pistole gesehen haben, warum haben Sie nicht die Polizei angerufen?"

Ich schlug vernehmlich mit der Hand auf den Tisch, bat um eine Unterbrechung und stellte einen Befangenheitsantrag, da das bis dahin weder klar noch von dem Zeugen so gesagt worden war. Die Dame war schlau und erklärte sich dann zum Befangenheitsantrag: Sie habe selbst gemerkt, dass sie sich versprochen habe, der Verteidiger sei mit seinem Unterbrechungsantrag so schnell gewesen, dass sie sich nicht mehr hätte korrigieren können, was sie eigentlich vorgehabt habe.

Schöne Ausrede, auch der BGH ist darauf angesprungen und hat das Urteil gehalten.


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Journalismus und Biologie unvereinbar?

Wenigstens hat der Verfasser des Artikels in der Braunschweiger Zeitung nicht darauf abgestellt, dass es sich möglicherweise um eine Verkehrsordnungswidrigkeit gehandelt haben könnte, was zu einer Sperrung der A2 geführt hat.
Eine Gänsefamilie hat gestern Vormittag eine Vollsperrung der A 2 Richtung Berlin verursacht. Wie die Polizei heute mitteilte, wollten die Entenmutter und ihre fünf Küken die Autobahn in Höhe Braunschweig-Nord überqueren. Mitarbeiter des Tierschutz Braunschweig fingen die Küken ein. Die Gänsemutter war bereits davon geflogen.
Quelle: newsclick

Aber das mit den Enten und den Gänsen, das müssen wir noch üben, das ist nicht so, wie beim "Falschen Hasen".


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Brandgefährliche Verteidiger

Der Zeuge war, nun, sagen wir, neutral, jedenfalls nicht besonders schädlich. Selbst der Staatsanwalt hatte ihm nichts schwerwiegend Belastendes entlocken können.

Vier Angeklagte, drei Verteidiger waren froh, dass es so gelaufen war und hatten keine Fragen, jedenfalls stellten sie keine.

Und dann kam der Verteidiger des vieretn Angeklagten, der sich entweder wichtig machen wollte oder ganz schnell seinen Beruf wechseln sollte:
"Herr Zeuge, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eigentlich keinen der Angeklagten richtig erkannt haben?"
Überflüssig wie ein Kropf, diese Frage.
Antwort: "Doch, doch, Ihren Mandanten habe ich schon gesehen, nur ob er geschlagen oder getreten hat, das konnte ich nicht unterscheiden."
Diesem Angeklagten kann man nur empfehlen, ganz schnell seinen Vreteidiger zu wechseln.

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26 April 2010

Es geht auch anders

Bezüglich der Frage, ob auch außerhalb des Kataloges des § 140 I StPO Fälle der notwendigen Verteidigung vorliegen, insbesondere, wenn es sich um Strafvollstreckungsverfahren handelt, tun sich manche Gerichte schwer.

Das OLG Frankfurt (Beschluß vom 19.03.2010, 3 Ws 230/10) hat sich jetzt bezüglich der Regelüberprüfung nach § 67 e StGB (Unterbringung) dahingehend geäußert, dass jedenfalls dann, wenn der Untergebrachte der deutschen Sprache nicht genügend mächtig ist, ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist.
Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn, die Sach- oder Rechtslage schwierig oder wenn sonst ersichtlich ist; dass sich der Verurteilte nicht selbst verteidigen kann oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist. Dabei sind, worauf der Vorsitzende zu Recht hinweist, die bei der Regelüberprüfung gemäß § 67 e StGB anstehenden tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen grundsätzlich nicht derart kompliziert, dass sie per se die Bestellung eines Pflichtverteidigers gebieten, was sich der Entscheidung des Gesetzgebers ernehmen lässt, nur für das Verfahren nach § 463 Abs. 3, S. 4 StPO und bei der Regelüberprüfung nach fünfjähriger Unterbringungsdauer (§ 463 Abs. 4, S. 1 StPO) die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorzuschreiben. Es ist vielmehr jeweils im konkreten Fall festzustellen, ob das Überprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten aufweist, die die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erfordern (Beschluss des Senats vom 10.03.2009, 3 Ws 205/09).

Vorliegend ist davon ausgehend nach Auffassung des Senats ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben, da erhebliche Zweifel daran bestehen, ob der Untergebrachte der deutschen Sprache soweit mächtig ist, dass er in der Lage ist, seine Interessen in der Frage der Fortdauer der Unterbringung in ausreichendem Umfang zu vertreten. Erhebliche Zweifel an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung reichen insoweit aus (Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 140, Rn 30 m.w.N.; LG Schweinfurt, Beschl. v. 30.01.09, 1 Qs 11/09).
Vollständig nachzulesen bei dem Kollegen Löwenstein aus Baunatal, der den Beschluss auch erwirkt hat und mir dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat.



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Der Fluch der Technik

In vielen Gerichten hat die Technik schon seit längerer Zeit auch in den Gerichtssälen Einzug gehalten.

Hat sicher viel Geld gekostet. Aber mit dem Ausnutzen der Technik ist es dann hin und wieder nicht so weit her, da wird dann doch oft lieber auf den guten alten Kugelschreiber zurückgegriffen.



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Manch einer versteht nichts

Der Vorsitzende schaute die Staatsanwältin schon ein wenig skeptisch an, als er ihren Antrag hörte. Er machte offen deutlich, dass er an "etwas mehr" gedacht hatte.

Ich sah dann auch davon ab, mehr zu sagen, als dass ich mich der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft anschließe.

Der Kollege, der den Mitangeklagten vertreten hat, verstand gar nichts. Er fing an, zu lamentieren über die bemitleidenswert schlechten finaziellen Verhältnisse seines Mandanten. Der Vorsitzende, der bei diesem Verteidiger genau wusste, dass von dort keine Anträge zu erwarten waren, hörte erkennbar überhaupt nicht mehr zu und erteilte, als der Kollege kurz Luft holte, das Letzte Wort.

Der Mandant des Kollegen durfte sich dann nach dem Beginn seines ersten Satzes des Letzten Wortes sagen lassen, es sei besser für ihn, wenn er nicht weiterredet (wie sein Verteidiger), das könne alles nur noch schlimmer machen.

Ein Richter, typisch alter Haudegen, den man in solchen kleinen Sachen einfach nehmen muss, wie er ist, unter dem Strich "passen" die Urteile meist besser als bei anderen Kollegen von ihm, die furchtbar vornehm tun und nicht ganz deutlich zu erkennen geben, was sie von der jeweiliegn Sache halten.

Alles sicher außergewöhnlich, aber verlässlicher als bei vielen anderen Richtern.

Das Urteilentsprach entsprach übrigens dem milden Antrag der Staatsanwaltschaft, mit dem kleinen Seitenhieb in der Begründung, dass das, was der Verteidiger erzählt hatte, ja wohl jedem Gläubiger erzählt wird.

Eine höchst angenehme Veranstaltung! 

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25 April 2010

Bundesverkehrsminister und seine Erlkönigfantasien

Bundesverkehrsminister waren eigentlich fast immer noch schwächer als der Regierungsdurchschnitt, was bei manchen Regierungen schon recht dramatisch anmutete.

Aber was uns dieses Exemplar aktuell so alles bietet; fast entsteht der Eindruck, dass man in Bayern bei den Unwählbaren froh gewesen sein dürfte, die Nähe zu Herrn Ramsauer etwas zu verlieren. Erst sein Sicherheitsritt auf der Aschewolke, und jetzt?!:

So richtig klar ist noch nicht, was auf der A81 genau geschehen ist, als es zu einem schrecklichen Unfall mit einem "Erlkönig" von Mercedes gekommen ist. Klar scheint, dass zuvor ein Unfall geschehen war, den der Fahrer des "Erlkönigs" mit Sicherheit nicht verschuldet hatte.

Und was macht Herr Ramsauer daraus? Den Ruf nach einem "Verhaltenskodex mit strengen Regeln" für Erlkönigfahrer! Enzian? Weißbier? Ratzeputz? Escorial grün? Absinth? Irgendetwas muss er eigentlich getrunken haben, vielleicht alles gemischt?
Nach dem tödlichen Unfall mit einem getarnten Vorserien-Prototyp eines Mercedes-Geländewagens auf der Bundesautobahn A81 in Baden-Württemberg hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) Konsequenzen der Automobilhersteller gefordert. "Testpiloten sind Berufsautofahrer. Sie dürfen sich nicht wie Rambos benehmen, sondern müssen sich noch vorbildlicher als alle anderen an die Verkehrsregeln halten", sagte Ramsauer gegenüber der "Bild-Zeitung". Der Minister betonte: "Deutsche Straßen sind nicht der Nürburgring." Ramsauer appellierte an die Autokonzerne, für Testfahrer einen "besonderen Verhaltenskodex mit strengen Regeln" zu erlassen." 
Quelle: dts
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Besprechung mit Dorade

Das lasse ich mir gefallen. Ich hatte dem Mandanten vorgeschlagen, dass wir die Besprechung an einem Sonntag durchführen können, in Anbetracht des Wetters auch nicht im sondern hinter dem Büro; in der Sonne im Garten.

Das gefiel ihm gut, und, damit die Besprechung den Körper nicht zu sehr schwächt, hat er dann auch noch gleich zwei Doraden mitgebracht, die wir dann zur Stärkung erst gegrillt und dann zu uns genommen haben.



Besprechung mit Dorade, das hat was.

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Statistik-Erfinder

Jeden lieben Tag werden irgenwelche Statisken veröffentlicht, aus denen dann insbesondere die Auftraggeber dieser Statistiken irgendwelche Schlüsse ziehen, wobei das Ziehen möglicherweise auch eher an den Haaren hätte stattfinden müssen.

Fast immer wird nämlich verschwiegen, wie genau - und suggestiv - die Fragen gestellt wurden, um dann das Ergebnis zu erzielen, das man gern erreichen wollte. Insbesondere wird oft offenbar völlig vernachlässigt, dass tatsächlich, würde man die Befragerei ernst meinen, ein großer Teil der Befragten zugeben müsste, von dem Thema entweder gar nichts zu verstehen oder schlichtweg sich überhaupt nicht dafür zu interessieren.

Ein Beispiel:
Rund 63 Prozent der Deutschen finden, dass illegale Kopien kein Kavaliersdelikt seien. Dies geht aus einer Studie des Marktforschungsinstitut Aris hervor, das im Auftrag des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) 1.000 Deutsche repräsentativ befragt hat. 66 Prozent sehen in Raubkopieren keinen Kavaliersdelikt, während 25 Prozent Raubkopien von Musik, Filmen oder Software als akzeptabel einstufen. "Die Mehrheit der Deutschen hat ein ausgeprägtes Bewusstsein für geistiges Eigentum", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. "Dass sich jeder Vierte für Raubkopien ausspricht, zeigt aber, dass es keinen wirklichen gesellschaftlichen Konsens zum Schutz von Urheberrechten gibt."

Quelle: dts

Dass aus dieser "Studie" herausgelesen werden könnte, dass die Mehrheit der Deutschen ein ausgeprägtes Bewusstsein für geistiges Eigentum haben soll, ist ein guter Witz zum Sonntag.




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Geizhälse

Immer wieder ist festzustellen, dass Gerichte versuchen, den Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger abzulehnen, wenn die Beiordnung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist wie z.B. in § 140 Abs. I StPO.

Heute liegt mir die ablehnende Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer vor in einem Fall, bei dem so viele Besonderheiten vorlagen, dass kein juristischer Laie auch nur den Hauch einer Chance gehabt hätte, sich mit den einzelnen Punkten auseinanderzusetzen. (Vollstreckung teilweise vor einer Gesamtstrafenbildung erledigt, negative Stellungnahmen von anderer STA und ehemaliger Justizvollzugsanstalt, Frage der Notwendigkeit einer Anhörung, Vorbelastungen etc.).

Es ist natürlich einfach, zu argumentieren, dass nichts schwierig ist, weil dem Antrag stattgegeben wurde, tatsächlich entsteht aber der Eindruck, manche Richter handeln, als müssten sie die Pflichtverteidigergebühren aus der eigenen Tasche bezahlen.



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Knast: Wink mal, wir sind draußen

Mein Mandant wird gern daran zurückdenken, weil nun erneut eine Fußballweltmeisetrschaft ins Haus steht. Bei der letzten vor vier Jahren war er schon fast gezwungen, den Knast, in den er gerade eingeliefert worden war, wieder zu verlassen, weil ein genervter Vollzugsbeamter gefragt hatte: raus oder rein?

Vor einigen Monaten war es Ausbrechern, wenn auch mit anderem Hintergrund wieder einfacher gemacht worden, aus einer JVA zu entkommen, als die beiden sich vorgestellt haben, so dass einer der beiden sogar gesagt haben soll:

"Wink mal, damit die sehen, dass wir weg sind.“


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24 April 2010

10 000 Motorrad-Fans zu Gottesdienst in Braunschweig erwartet

Die ersten Bilder



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Den Spieß umgedreht - Pfarrer als Stalking-Opfer

Ein Kirchenmann als Opfer und nicht als Täter: In diesen Tagen in den Augen der Öffentlichkeit sicher die große Ausnahme.

Dass die -nicht sexuelle?- Belästigung eines Pfarrers so weit gehen kann, dass es der Einschaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedarf, dürfte dann auch eher selten vorkommen.
Die katholische Kirche schweigt eisern. Kein Kommentar, heißt es aus dem Bistum Hildesheim. Doch diesmal geht es nicht um sexuellen Missbrauch, eine Tracht Prügel oder Watsch’n in kirchlichen Einrichtungen, sondern um einen Fall von Stalking, der sich im Braunschweiger Land abgespielt hat.
Und diesmal ist die Kirche in Person eines Pfarrers Opfer, nicht Täter. Was Schauspieler wie Jodie Foster, Franka Potente oder Sänger wie Robbie Williams ereilte, musste ein Pfarrer in der Region Braunschweig erfahren. Ihm wurde immer wieder von einer Frau in seiner Gemeinde nachgestellt. Deshalb erteilte er Hausverbot.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gab dem Kirchenmann gestern Recht und lehnte die eingereichte Beschwerde der Antragstellerin in einem Eilverfahren ab. ... Ein Hausverbot liege im Selbstbestimmungsrecht der Kirche und sei kein Akt öffentlicher Gewalt.
Die Frau suchte nach Ansicht der Kirchengemeinde die Gottesdienste nur auf, um mit dem Pfarrer persönlich in Kontakt zu kommen. Der Geistliche und auch die Gottesdienstbesucher fühlten sich belästigt, begründete der OVG-Sprecher das Urteil.

Quelle: newsclick

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Sind Bischöfe besondere Menschen?

Zur Zeit entsteht der Eindruck, dass möglicherweise einige Kirchenoberen den Eindruck haben könnten, dass Ihresgleichen juristisch als auch moralisch gewisse Sonderrechte zustehen, sei es sexuellen Missbrauch, Körperverletzung oder Untreue (im strafjuristischen Sinne) betreffend.

Der Bundestagsvizepräsident formuliert das treffend wie folgt:
Mixas spätes „Ohrfeigen“-Geständnis hat der Kirche nach Auffassung von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erheblich geschadet. Er hätte sich ein ehrlicheres Verhalten gewünscht, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Offenbar liege bei Mixa eine Art Sonderbewusstsein vor: „Er meinte, durch Amt, durch Weihe sei er etwas anderes als andere Menschen.“ sib/dpa/AFP/ddp
Quelle: tagesspiegel

Dass Bischöfe und andere Kirchenobere gerade keine besondere Menschen sind, versteht fast jeder. Dringend notwendig scheint aber, auch den Kirchenfürsten selbst klarzumachen, dass das so ist - und zwar ganz schnell!

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Onanieren von Geisterhand

Was die Hand des Geistes so alles anstellt, kann in diesem Fall kein Bischof berichten, sondern ein Autofahrer. Und den Juristen interessiert auch weniger das Ergebnis der Tätigkeit der Geisterhand, vielmehr sind es die Folgen.

Auch in Deutschland hat der Gesetzgeber nicht ausdrücklich an den onanierenden Autofahrer gedacht, aber auch hier dürfte es wie in Spanien wegen der dieser Handlung innewohnenden Ablenkungsmöglichkeiten durchaus bußgeldträchtig sein, die Hand, wem auch immer sie gehören mag, dorthin zu lassen, wo es zur Entspannung dienen könnte.
Ein spanischer Autofahrer muss mit einer saftigen Geldbuße und Punkten im Verkehrsstrafregister rechnen, weil er hinterm Steuer onaniert hat. Der im ostspanischen Valencia erwischte Mann habe sich nicht hinreichend einer "guten Fahrweise" gewidmet, hieß es im Protokoll der Polizei, das am Freitag im Internet kursierte.

"Geistesabwesend" habe er sich mit einer Hand selbstbefriedigt.

Masturbieren am Steuer ist in der spanischen Straßenverkehrsordnung zwar nicht ausdrücklich als Vergehen aufgeführt, der Autofahrer muss dennoch mit einer Geldbuße und Punkten rechnen.

Der Tatbestand wiegt laut Polizei wie das Telefonieren oder Lesen am Steuer "schwer".
Quelle: dnews

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