15 April 2010

Die Ruhe werden wir ihm nehmen müssen

Ein Verteidigerkollege fragt den Vorsitzenden einer Strafkammer eines Landgerichtes, ob denn die Akten (einige Umzugskartons plus Beiakten plus TÜ-Protokolle) eingescannt seien.

Nein, das sei dort nicht üblich, er wisse auch gar nicht, ob das technisch dort möglich sei.

Ob es denn wenigstens Doppelakten gäbe? Nein, dazu habe man bisher keine Zeit gehabt und werde das vielleicht demnächst in aller Ruhe in Angriff nehmen.

Gut, eilt ja auch nicht so bei 9 Angeklagten mit vermutlich mindestens 18 Verteidigern, Prozeßbeginn in sechs Wochen.

Seit heute dürfte die Ruhe des Herrn Vorsitzenden zu einer trügerischen geworden sein.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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1 Kommentar:

cledrera hat gesagt…

Lassen Sie dem Herren Vorsitzenden doch seine Ruhe; so kurz vor der Pensionierung.

 

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