21 April 2010

Zum Glück gezwungen

Der jugendliche Mandant und sein Vater meinten, es müsse doch möglich sein, dass ihm nicht widerlegt werden kann, dass er den anderen nur deshalb verprügelt habe, weil er sich bedroht gefühlt hat.

Da ich den Richter kannte, wusste ich, dass genau das "tödlich" gewesen wäre, selbst wenn es gestimmt hätte.

Ich habe dann auf den Mandanten eingeredet wie auf ein totes Kaninchen, dass er einfach nur einräumen soll, dass er geschlagen hat und dass es ihm leid tut, dass es zu Verletzungen gekommen ist.

Kapiert hat er, dass das richtig war, als der Richter ihn zu 80 Arbeitsstunden verurteilt hat und ihm gleichzeitig mitgeteilt hat, dass ein Dauerarrest von 4 Wochen nahegelegen hätte, wenn er sich nicht genau so verhalten hätte, wie ich ihm angeraten hatte.

Auch Papa war zufrieden.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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1 Kommentar:

RAinBraun hat gesagt…

Tja, bei der Einlassung liegt oft der Hase im Pfeffer. ;-)

 

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