Der Zeuge sollte eigentlich nur bekunden, dass er ein Fahrzeug irgendwann einmal mit einem bestimmten Kilometerstand an einen anderen Zeugen verkauft hatte. Als der Zeuge den Saal betrat, bemerkte ich, dass mein Mandant etwas nervös wurde, was für mich nicht nachzuvollziehen war, weil dieser Zeuge meinen Mandanten eigentlich gar nicht kennen konnte.
Der Zeuge starrte den Angeklagten an und teilte dann der Richterin mit:
Ach, um den geht es; der hat mich auch schon mal beschissen mit einem heruntergedrehten Tacho!
Gut, die Hoffnungen auf einen Freispruch hatten sich zerschlagen und der Staatsanwalt entschuldigte sich fast, als er mitteilte, dass er nun leider noch ein Verfahren einleiten müsse.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Wie sagte einmal eine Vorsitzende einer Strafkammer leicht hämisch grinsend?: "Sternstunden der Verteidigung!"
Der StA leitet ein Verfahren gegen den Zeugen ein, richtig?
Typischer Fall von "Dumm gelaufen".
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