Da war mal wieder einer, einer der ungekrönten Könige der Strafzumessung, einer, der weiß, wie man dem Mann auf der Straße nach dem Maul redet.
Der schweigende Angeklagte hatte das getan, was man als schweigender Angeklagter in der Regel tut: schweigen!
Und dann, so richtig überrascht hat es mich nicht, kam der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach holperigem Anfang in seinem Plädoyer zu dem entscheidenden Strafzumessungskriterium, wobei er darauf achtete, dass genau an dieser Stelle die Reporter heftig mitkritzelten:
Und erheblich strafschärfend muss ich Ihnen natürlich anlasten, dass sie hier in der Hauptverhandlung überhaupt keine Reue gezeigt haben!
Schade, dass die Justiz nie bereut, solche Künstler irgendwann einmal zum Staatsanwalt gemacht zu haben.
Ach: Wie geht eigentlich schweigende Reue?
DEIN RECHT IST MEIN JOBAch: Wie geht eigentlich schweigende Reue?
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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