14 April 2010

Katholische Kirche und der Mantel des Schweigens

Die Katholische Kirche wird jetzt zum Fuchs und macht sich an die strafrechtlichen Spitzfindigkeiten, um auch zukünftig die Möglichkeit zu haben, sexuellen Mißbrauch nicht öffentlich zu machen.
Beim Verdacht auf Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche besteht nach Angaben des Trierer Bischofs Stephan Ackermann nach wie vor keine Anzeigenpflicht. Entgegen den Interpretationen mancher Medien beinhalte auch das am Montag vom Vatikan veröffentlichte Dokument zum Umgang mit pädophilen Priestern keine automatische Anzeigepflicht, sagte der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Missbrauchsfragen am Dienstag in Trier.


In dem Vatikan-Dokument heiße es lediglich, «dass das staatliche Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet werden muss», erläuterte Ackermann. «Das ist auch für uns selbstverständlich», betonte der Bischof. Allerdings könne daraus nicht auf eine Anzeigepflicht geschlossen werden, da es eine solche Pflicht in Deutschland «aus gutem Grund» nicht gebe.
Hat sich gut informiert der Mann, dass die Nichtanzeige begangener Straftaten in Deutschland tatsächlich nicht strafbar ist und lediglich bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten ein Katalog existiert von Straftaten, die man anzeigen muss, wenn man von deren Panung weiß (§ 138 StGB).

Aber bei der Begründung der Kirche könnte der berühmte Draht aus der Mütze springen, denn das hört sich tatsächlich so an, dass man meint, dass sexueller Missbrauch in der Kirche auch zukünftig nicht angezeigt werden sollte, um die Opferinteressen zu schützen:
Denn «bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates» müsse es vor allem darum gehen, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren, sagte der Bischof. Die Bischofskonferenz werde deshalb «bis zum Sommer überlegen, wie wir beide Interessen bei der Neuformulierung der Leitlinien angemessen berücksichtigen können», fügte Ackermann hinzu.

Quelle: ddp
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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





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3 Kommentare:

Rudi hat gesagt…

Die Interessen der "Opfer" der Strafverfolgung?

Anonym hat gesagt…

Es ist in erster Linie Sache des Opfers, zu entscheiden, ob ein Sachverhalt zur Anzeige gebracht wird. Wie die zahlreichen nunmehr bekannten Fälle zeigen, wissen sich die Opfer nicht mehr allein und können mit weniger Hemmungen als früher Strafanzeige erstatten, wenn sie das wünschen.

Es gibt aber auch durchaus Opfer sexueller Gewalt, die nicht Anzeige erstatten möchten - aus welchen Gründen auch immer. Ich sehe daher nicht, aus welchen rechtlichen oder moralischen Gründen die Kirche verpflichtet sein sollte, solche Fälle zur Anzeige zu bringen.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Wenn immer Täter von den Interessen des Opfers reden (Militär, Politiker, Religionen, Ärzte...) sind rein egoistische Beweggründe im Spiel.

Je "herzlicher" sich eine der Institutionen gibt desto inhumaner agieren sie.


#k.

 

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