19 April 2010

Ein nettes aber wohl nicht nett gemeintes Lob

Das macht mich besonders stolz, schon dafür, dass man seine Arbeit gut, umfassend und akribisch erledigt, gelobt zu werden, bevor man überhaupt tätig geworden ist.

Aus einer Ermittlungsakte ergibt sich die Wertschätzung eines Staatsanwaltes, die mich sehr freut:

Er korrigiert seinen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses, weil er in einem Straßennamen einen Buchstabendreher hatte mit dem Hinweis, dass er erwarte, dass sich der Beschuldigte durch mich vertreten lassen wird und er deshalb weiter damit rechne, dass ich bei einem falsch geschriebenen Straßennamen an der Wirksamkeit des Durchsuchungsbeschlusses herummeckern würde.

Stimmt, Herr Staatsanwalt, danke, dass Sie mich so einschätzen, dass ich auch auf kleine Fehler achte, das ist nämlich mein Job!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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2 Kommentare:

BV hat gesagt…

Führt denn ein Buchstabendreher im Straßennamen zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, solange es nicht vielleicht eine andere Straße gibt, die genau so heißt, wie die falsch geschriebene.

Werner Siebers hat gesagt…

Es kommt natürlich darauf an, ob eine Verwechselungsgefahr besteht. Aber bezeichnend ist schon, dass man sich daran gewöhnt hat, dass es Verteidiger gibt, die etwas genauer hinschauen.

Und das ist auch gut so!

 

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