08 April 2010

Gemeinheit

Nicht begeistert war der Mandant natürlich allein schon deshalb, weil überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Richtig gemein fand er, dass ihm mit der Ladung haarklein von der "Steuerfahndung" erklärt wurde, dass man das Verfahren gerade noch so habe einleiten und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben können, bevor die Verfolgungsverjährung eingetreten wäre.

Zitat Mandant: "Den Tiefschlag mit Nachtreten hätten die sich wenigstens ersparen können."


DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




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