27 April 2010

Tiefstapler

Der Haftbefehl gegen den Mandanten des Kollegen wurde aufgehoben. Gestern sprach ich ihn darauf an, wie es dazu gekommen war. Er meinte, er habe nur "kurz was geschrieben", und schon sei der Haftbefehl aufgehoben worden.

Heute bekomme ich die Akte in die Hand, weil ich einen Mittäter seines Mandanten vertrete und finde einen 5seitigen Schriftsatz, der sich messerscharf ohne Wort zuviel mit der Frage des Taverdachtes, mit dem Haftgrund und dann hilfsweise mit der Verhältnismäßigkeit auseinandersetzt.

Hut ab, das war nur kurz einfach SPITZE!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bei so einem grossen Lob könnten Sie, Wettbewerb hin oder her, auch mal Butter bei die Fische geben: Wer wars?

Werner Siebers hat gesagt…

Ja, würde ich mehr als gern, aber der Kollege will nich!

 

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