Ein Satz, den so manches Kind schon von Eltern oder anderen gehört hat, die meinten, erziehungsfähig zu sein.
Und einige von denen, die diesen Satz gehört haben, haben dann auch eine (Ohrfeige) geschossen bekommen.
In den Streit, ob das nun nur erziehungstechnisch wertlos oder nicht nur strafbar sondern auch strafwürdig ist, greifen immer mehr die Strafrichter ein, das wiederum führt zu tiefgreifender Diskussion.
So berichtet der Tagesspiegel:
Das Urteil gegen einen Vater, der 800 Euro zahlen musste, weil er seine kleine Tochter zweimal ohrfeigte, hat eine heftige Debatte ausgelöst. Die einen begrüßen den Richterspruch ausdrücklich, andere finden es weltfremd, Eltern zu bestrafen, denen einmal die Hand ausgerutscht ist.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Die Hand des Kantholzes, äh, Meisters?
Kommentar veröffentlichen