Ich hatte in einer Vergewaltigungssache auch so eine Dame aus dem Berufsstand "Wer vormittags recht hat, hat nachmittags auch recht", die trotz völlig unklarer Berweislage bis dahin einen Zeugen fragte: "Als Sie den Angeklagten da mit der Pistole gesehen haben, warum haben Sie nicht die Polizei angerufen?"
Ich schlug vernehmlich mit der Hand auf den Tisch, bat um eine Unterbrechung und stellte einen Befangenheitsantrag, da das bis dahin weder klar noch von dem Zeugen so gesagt worden war. Die Dame war schlau und erklärte sich dann zum Befangenheitsantrag: Sie habe selbst gemerkt, dass sie sich versprochen habe, der Verteidiger sei mit seinem Unterbrechungsantrag so schnell gewesen, dass sie sich nicht mehr hätte korrigieren können, was sie eigentlich vorgehabt habe.
Schöne Ausrede, auch der BGH ist darauf angesprungen und hat das Urteil gehalten.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
10 Kommentare:
Also doch lieber die zweite oder dritte Frage abwarten, damit klar ist, dass sie sich nicht mehr korrigieren will?!
Da war die Lehrerin am Ende doch schlauer als der Verteidiger ...
Das haben die mir schon vor mehr als 40 Jahren gezeigt ;-)
Lehrer als Schöffen waren für mich immer ein Alptraum :-).
@Detlef Burhoff: Das glaube ich aufs Wort!
Sie wissen alles, vor allem alles besser, in der Regel :-)
Stimmt, es soll zwar Ausnahmen geben, aber ...
Auch bei den Handwerkern sind Lehrer ziemlich unbeliebt, weil sie alles besser wissen ...
Aber es gibt zum Glück viele Ausnahmen.
Hat eigentlich schon jemals ein Lehrer-Anwalt-Paar eine Mietwohnung bekommen? ;-)
Mal eine Frage in Form eines reichsgerichtlichen Leitsatzes:
Kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, de eine ohne richterliche Anordnung erfolgte Wohnungsdurchsuchung für rechtmäßig erklärt hat, wenn sich später herausstellt, daß der Richter in unmittelbarer Nachbarschaft der durchsuchten Wohnung wohnt und sich als Mitglied des Ortsbeirats für die Bekämpfung der Kriminalität im Ortsteil einsetzt?
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