29 April 2010

ARAL, SANIFAIR, unfair?

Ich war in den letzten Wochen auf der Autobahntoilette, mehrfach. Wen das nicht interessiert, sollte jetzt nicht weiterlesen.

Jetzt habe ich drei Gutscheine über jeweils 50 Cent.

Heute tanke ich an der ARAL-Tankstelle an der A2 bei Helmstedt in Richtung Berlin, und zwar nur deshalb, weil ich zeitnah folgendes Schild vor der Tür gesehen hatte:


Beim Bezahlen winkt man lächelnd ab und teilt mir mit, dass die Anrechnung nicht erfolgt für Diesel oder Benzin, da müsse man schon anderes kaufen.

Lieber Herr Aral, liebe Frau SANIFAIR, lieber Tankstellenbetreiber. ich sage als Mensch: Ich fühle mich verarscht (passt ja bei dem Thema). Als Strafrechtler habe ich den Verdacht, dass hier eine Täuschung vorliegen könnte, die zu einem Irrtum geführt hat. Ohne das Schild hätte ich bei Euch nicht getankt.

Und zukünftig werde ich es ganz sicher auch nicht mehr tun. Interessiert Euch nicht, könnt Ihr drauf verzichten, ist mir schon klar. Aber mir hilft es, meinen Ärger zu kompensieren.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ja, offensichtlicher Irrtum - nämlich über die AGB, die wohl beim Toiletteneingang hängen und die man bei Betreten der Toilette anerkannt hat. Auch nicht verwunderlich, dass der Gutschein nicht für Waren und Dienstleistungen gilt, die im Namen und für Rechnung Dritter (weder Sanifair noch Tankstelle) vertrieben werden (wie das bei Sprit der Fall ist).

Malte S. hat gesagt…

Nebenbei erstatten die Gaststätten, die 0,50€ des Coupons ebenfalls, wenn man bei ihnen Kunde war. Liegt idR schon daran, dass die entsprechenden landesgesetzlichen Gaststättengesetz / -VOen eine unentgeltliche Zurverfügungstellung von Toiletten zwingend vorschreiben.

Aber man muss halt schon fragen...

RA JM hat gesagt…

... mehrfach auf der Autobahntoilette - Ein ursächlicher Zusammenhang mit zuvor zweirädrig gefahrenen 290 km/h ist aber auszuschließen, oder? ;-)

Frack hat gesagt…

Werbewirksam: Wenn man bei google.de "Sanifair" eingibt, wird automatisch die Ergänzung "Abzocke" vorgeschlagen.

Anonym hat gesagt…

Der Tankwart wird am Benzin wohl auch einige Cent verdienen, aber der Kunde wird die Vertragsbeziehungen aller Waren nicht durchschauen müssen. Und Bezintanken ist Kauf =purchase, oder?
Es bestünde ja noch die Möglichkeit bei nächsten Male für 51,50 Euro zu tanken und mit den drei Gutscheinen aufzurechnen.

Rechtsanwalt Krause hat gesagt…

Ich würde sagen, wir verklagen einfach alle. Ich leg Dir schnell eine Vergütungsvereinbarung aufs Fax und dann leg ich los...

Peter K. Lauer hat gesagt…

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,723721,00.html

Die Abzocke geht weiter, nun aber 40 % teurer.

Passen Sie durch den Kindereingang? Wenn Sie erwischt werden: Ein neuer spektakulärer Fall für die "Vier Strafverteidiger".

 

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