Typisches Erstgespräch mit typischem Mandanten, der den Blick in die
Kristallkugel erwartet.
Da Hellsehen aber sehr gefährlich ist, wie hier nachzulesen, verlasse ich mich lieber auf die Akteneinsicht, um dem Mandanten dann zu erklären, warum es vielleicht doch etwas anders aussehen könnte, als er sich selbst einreden will.
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2 Kommentare:
Kristallkugel? Nicht doch leuchtendes Präservativ??
Hellsehen? Das machen aber auch Gutachter. Die dürfen das?
Ohne eine (irgendwelche) alkoholbedingte, kriminelle Vorgeschichte wurde mir, per Sozialgutachten, die zukünftigen erheblichen Straftaten, attestiert.
Ich habe es auf der HP: "eine Kriminalprognose ist von einem NICHT vorbestraften nicht zu erstellen, es sei denn NOSTRADAMUS ist mit dem Gutachten beauftragt worden. Per "Sozialprognose" in den § 64 geworfen zu werden, ist ein rechtliches Unding. Warum aber darf der Staat in die Kristallkugel schauen, der Verteidiger darf das nicht? Während auf der anderen Seite, die Aktenlage VÖLLIG ignoriert wird - seitens der StA-schaft und der Gerichte und ein Tathergang "nostradamisiert" wird der so nach der Akte garnicht passiert sein kann. www.helmutkarsten.de
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