13 April 2010

Planungsverbrechen

Es gibt Gerichtsneubauten, in denen man nach deren Eröffnung die erste Strafsache gegen die Planer und Architekten verhandeln sollte. Ein Beispiel:



Metallblechverkleidete Wände und zentnerschwere Türen, vermutlich massiv mit Durchgangshöhen für 2,50-Meter-Menschen, aber keine (funktionierende?) Klimatisierung und keine Tiefgarage.

Zum An-den-Kopf-Fassen!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Darf man fragen, um welches Landgericht es sich handelt?

Werner Siebers hat gesagt…

Man darf: Magdeburg.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de