07 Juli 2010

Da hab ich mir in den Schritt gefasst, und alles war nass

Der Sachverhalt hatte es in sich, jedenfalls, soweit er einer Klärung zugeführt werden sollte.

Es ging u.a. um die weltbewegende Frage, ob denn nun der Angeklagte, was er vehement bestritt, dazu beigetragen hatte, dass die Zeugin plötzlich beim Fassen in ihren Schritt spürte, dass "alles nass war".

So richtig erklären konnte die Zeugin auch nicht, wie es dazu gekommen sein soll, letztlich, so meinte sie, müsse man auch Verständnis dafür haben, dass sie sich nicht so ganz genau erinnere, weil sie ja auch ganz schön betrunken gewesen sei.

Sie vermute aber, dass ihr der Angeklagte, als er sie verbal "durchbeleidigt habe wie eine Hafennutte", ein Glas Bier über die Hose, na ja, genau in den Schritt gegossen habe.

Auf die Frage, ob es denn ganz, ganz vielleicht auch sein könne, dass sie möglicherweise vergessen hat, mal auf die Toilette zu gehen und es sich deshalb um ganz etwas anderes als über die Hose geschüttetes Bier gehandelt haben könnte, meinet sie etwas gereizt:

Gut, dann habe ich mich halt eingepisst, na und!

Zunächst hatten es Staatsanwältin und Richterin für ausgesprochen befremdlich erachtet, dass ich dieses Detail genauer hinterfragt habe, zum Schluss gab es einen Freispruch, weil genau mit diesem Punkt die Gesamtglaubwürdigkeit der Zeugin und damit die Glaubhaftigkeit ihrer belasteneden Aussage kippte.

Gut, wenn man als Verteidiger auch Fragen stellt, die Gericht und Staatsanwaltschaft als unangenehm und störend empfinden; gut auch, dass dann aber erkannt wird, dass gerade solche Punkte dazu führen müssen, dass "in dubio pro reo" freigesprochen wird.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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9 Kommentare:

Conny hat gesagt…

Irgendwie ist es doch zum Kopfschütteln weshalb sich manche Menschen vor Gericht treffen oder?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Gniiihihiii. Solange dir die Zeugin dankeshalber nicht ans Bein gepieselt hat... aber du hast Recht: bei manchen Verteidigerfragen neigen manche Verfahrensbeteiligten dazu, sich vor Empörung einzunässen.

Anonym hat gesagt…

Ihre Beiträge, Herr Siebers, halten nie, was die Überschrift verspricht

Anonym hat gesagt…

Und, was hat das Verfahren den Steuerzahler gekostet?

Anonym hat gesagt…

Überschriften sind ein zweischneidiges Pferd..

Werner Siebers hat gesagt…

Wer bei dieser Überschrift enttäuscht über den Inhalt ist, sucht sicher etwas anderes, als Berichte über Strafprozesse.

Anonym hat gesagt…

Früher war dieses Blog einmal für schlüpfrige Überschriften - und manchmal auch Texte - berühmt-berüchtigt. ;-)

NEBGEN - rough justice hat gesagt…

Die Enttäuschung von zuvor geschürten Erwartungen ist ein sehr schönes Stilmittel, finde ich. Jeder gute Witz funktioniert so! Ich orientiere mich auch nur an Überschriften und werde selten enttäuscht... ;-)

Sven hat gesagt…

Alkohol treibt :-)

 

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