Und da waren noch ein, zwei, drei andere Meldungen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
Eine Boulevardzeitschrift hatte aus Anlass von Michael Ballacks Verletzung mit dessen "Karriereende" getitelt. Die Redaktion hielt ihre Einschätzung über Ballacks Karriere für eine Meinungsäußerung, betrifft sie doch die (Nicht-)Zukunft, kann also schwerlich eine in der Gegenwart durch Beweise feststellbare Tatsachenbehauptung sein, ist zudem wertend. Das sah das Landgericht Hamburg anders und verbot dem Verlag die Äußerung.
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
am 19.11.2010 findet der 1. Niedersächsische Landesanwaltstag in Hannover statt. Veranstalter ist der Niedersächsische Anwalt- und Notarverband. Die Tagung wird mit Grußworten des Niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann und des Präsidenten der Region Hannover Hauke Jagau eingeleitet.
Nach einer Schwerpunktveranstaltung am Vormittag unter dem Motto „Anwaltschaft 2020: Medien-Mandate-Moral“ an der u.a. Wolfram Schrag vom Bayerischen Rundfunk und Dr. Volker Römermann beteiligt sind, bieten wir am Nachmittag aus vielerlei Fachrichtungen - Arbeitsrecht, Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht und Steuerstrafrecht - Seminare namhafter Referenten wie Dr. Rolf Schwedhelm, Dr. Wolfram Viefhues, Norbert Schneider und Thomas Stadler mit der Möglichkeit an, jeweils bis zu 4 Pflichtfortbildungsstunden nach § 15 FAO nachzuweisen. Für Kanzleiangestellte gibt es ein Telefon- und Kommunikationsseminar und es werden Kurzvorträge zu innovativen kanzleiorganisatorischen Themen angeboten.
Ein Hauptanliegen des Veranstalters ist, die Gelegenheit zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch in der Anwaltschaft auf hohem Niveau für ganz Niedersachsen anzubieten. Teilnehmer aus anderen Bundesländern sind herzlich willkommen.
Das vollständige Programm mit allen Informationen auch zu den Zeiten und den Teilnahmegebühren sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.123recht.net/downloads/Programm1.NdsLAT2010.pdf
Viele Grüße aus Hannover
Regina Kohn
Rechtsanwältin
Der Vater eines jugendlichen Fußballspielers aus Niedersachsen ging zu jedem Match seines Filius. Mit stolz geschwellter Brust verfolgte Papa die Flanken, Dribblings und Torschüsse seines Sohnemanns.
Bei einem Spiel im Jahr 2009 ging es besonders heiß her: Nach mehreren unsportlichen Aktionen war die Stimmung unter den Kickern sowie beim Publikum auf dem Siedepunkt.
Als der Vater glaubte, bei einem der Gegenspieler eine erneute Unsportlichkeit entdeckt zu haben, platzte ihm der Kragen. "Fick Deinen Esel", schleuderte der Niedersachse dem vermeintlichen Missetäter entgegen. Die Verbalinjurie hatte Folgen: Das Verbandssportgericht verurteilte den das Match austragenden Verein zu einer Geldstrafe von 400 Euro.
Choleriker, bitte zur Kasse
Das Geld wollte der Club von dem vulgären Schreihals wieder haben. Vor Gericht – diesmal dem Amtsgericht – gelang dies auch. Die Gewährung des kostenlosen Zutritts zum Platz wertete der Richter als "Gefälligkeitsverhältnis eigener Art". Aus diesem Verhältnis erwachse für den Zuschauer die Pflicht, die "allgemeinen, gesellschaftlichen Umgangsformen zu beachten". Dies hatte der Spielervater nach Ansicht des Gerichts eindeutig versäumt.
Dass die Stimmung bereits vor seinem Ausbruch aggressiv aufgeheizt war, half dem Schandmaul auch nicht weiter. Als Spielervater, so das Gericht, habe der Beklagte eine Vorbildfunktion gehabt. Statt die Stimmung weiter hochzuschaukeln, habe der Niedersachse "deeskalierend" einwirken sollen (Amtsgericht Lingen, Az. 4 C 1222/09).