20 September 2008

30 Tagessätze zu je 160230,00 EURO

Der Kollege Frese, der einen solchen Strafbefehl (30 Tagessätze zu je 160230,00 EURO = 4806900,00 EURO) für einen Mandanten bekommen hat, kommentiert zu meinem Vergnügen wie folgt:

Es ist natürlich nur ein Gerücht, dass ein Strafrichter die von der Staatsanwaltschaft übersandten Strafbefehle blind unterzeichnet. Es findet immer eine Prüfung des Einzelfalls statt.

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