24 September 2008

Herforder Landrecht zur Laser-Messung

Ein Richter am Amtsgericht Herford hat einen Autofahrer freigesprochen, der 21 km/h zu schnell gefahren sein soll.

Begründung: Die Polizei konnte kein Foto des Verstoßes vorlegen, weil sie mit einer Laserpistole gemessen hatte. Experten warnen davor, das Urteil als Freibrief für Raser zu verstehen.

Die als Zeugen geladenen Polizisten beteuerten zwar, korrekt gemessen zu haben. Doch der Richter entschied im Zweifel für den Angeklagten. Gleichzeitig kündigte er an, bei ähnlicher Sachlage künftig vermeintliche Temposünder freizusprechen. Die Polizei, so fordert der Jurist, solle mit Hilfe einer Digitalkamera nachweisen, dass ihre Laserpistolen auch wirklich den Richtigen erwischt haben.
Quelle: rp-online

Schade, dass niemanden interessiert, was das Amtsgericht Herford für Entscheidungen trifft. Als "Grundsatzentscheidung" wird das Urteil sicher nicht herhalten können.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wie soll man mit einer Digitalkamera beweisen, dass man den richtigen "gelasert" hat?

 

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