Ein vorbestrafter Sex-Täter ist erneut im Wolfsburger Amtsgericht verurteilt worden. Der 64-Jährige wollte einen geistig behinderten Mann (25) mit Gewalt zum Oralverkehr zwingen. Sechs Monate Gefängnis mit Bewährung brachte der Übergriff dem Rentner nun ein.
Täter und Opfer kannten einander schon länger, als der 25-Jährige den Angeklagten am 18. Juni 2005 im Landsberger Hof besuchte. Der Rentner wollte Sex mit dem jungen Mann – und versprach ihm vier Euro Lohn.
Als der Wolfsburger den Oralverkehr mit dem Rentner ablehnte, packte der Angeklagte ihm im Nacken und drückte ihn zu Boden. Der 25-Jährige weigerte sich aber weiter, sexuelle Handlungen an dem 64-Jährigen vorzunehmen. Schließlich ließ der Rentner von seinem Opfer ab. Über seinen Verteidiger gab der Rentner die Tat zu – nur deshalb bekam er noch einmal Bewährung. Der 64-Jährige ist nämlich kein unbeschriebenes Blatt: Sein Strafregister weist 30 Eintragungen auf. Zuletzt war der Wolfsburger vor drei Jahren wegen eines Sexualdelikts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Damals hatte er einen 14-jährigen Jungen missbraucht.
Quelle: waz
Gnade vor Recht.
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