Ein 47-jähriger Polizeibeamter ist am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässigen Vollrausches zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte sich im April 2004 im Vollrausch an einer schlafenden Kollegin auf der Dienststelle sexuell vergangen hatte.
Das Gericht nahm eine durch Stress beförderte «komplizierte Alkoholreaktion» an und ging - einem Gutachter folgend - von einer Vollrauschtat aus. Der suspendierte Beamte war ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger angeklagt.
Der Mann hatte ausgesagt, keine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Er habe mit der neuen Kollegin an dem Abend maximal zehn Minuten geredet. Eigenen Angaben nach hatte er zuvor bei einer Feier nach Dienstschluss mit Kollegen, darunter auch der Geschädigten, viel Alkohol getrunken.
Ihm sei danach so «übel» gewesen, dass er sich in der «Frauenstube» im Revier ins Bett gelegt habe und sofort eingeschlafen sei, sagte er. Am nächsten Morgen sei er dann mit dem Missbrauchs-Vorwurf konfrontiert worden. «Dass ich zu so einer Tat fähig sein soll, macht mir Angst», sagte der Beamte. Die heute 28-Jährige Polizistin war unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen worden. Nach Angaben ihrer Anwältin leidet sie bis heute unter Alpträumen und kann seitdem nicht mehr allein in der «Frauenstube» übernachten.
Quelle: berlinonlinde.de
Wohl sowohl einen hervorragenden Anwalt als auch einen hervorragenden Gutachter gehabt.
2 Kommentare:
Sonst für jeden Verbrecher Verständnis äußern, aber wenn es gegen einen Polizisten geht... Naja. Doppelmoral hält besser.
Das Beamtenverhältnis ist trotzdem weg.
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