26 August 2006

Zwangsvergleich

Ein Braunschweiger Handwerker fühlt sich betrogen. Gutachter stellten an seinem Neuwagen einen Vorschaden von 2200 Euro fest. Weil das Autohaus den Wagen nicht zurücknehmen will, muss das Landgericht entscheiden.

Länger als ein Jahr hatte sich der Handwerker über die Heckklappe seines Neuwagens geärgert. Sie wollte partout nicht richtig schließen. Reparaturversuche auf Garantie blieben ohne Erfolg, und VW-Mitarbeiter unter seinen Kunden frotzelten: "Neuwagen mit solchen Spaltmaßen am Heck gibt es nicht."

Doch an mangelnder Qualitätskontrolle lag es nicht. Das ging aus der so genannten Reparaturhistorie des Fahrzeugs hervor. Die besagte: Der Wagen war fehlerfrei ausgeliefert worden, hatte dann jedoch auf dem Gelände des Händlers mehrere Schäden erlitten. 16 Teile wurden ausgetauscht: Spoiler, Spiegelgläser, Blinkleuchten.

Das Autohaus spricht von Neuteilen im Nettowert von nur 300 Euro, was den Wert des Fahrzeugs in keinster Weise schmälere.

Deutlich höher waren jedoch die Arbeitskosten: Denn auch die Heckklappe war verbeult gewesen. Sie wurde gespachtelt und neu lackiert. Jedoch schlampig eingebaut. Darum platzte schließlich der Lack auf. Und das brachte den bis dato unbekannten Vorschaden ans Licht.

Monatelang versuchte der Käufer, mit dem Autohaus zu einer Einigung zu kommen. Er wurde vertröstet. Schließlich ein Angebot, das nunmehr zwei Jahre alte Fahrzeug zu 60 Prozent des Neuwerts anzukaufen. Der Handwerker lehnte entrüstet ab und zog vor Gericht.

Seine Forderung dort: Das Autohaus erhält den "Unfallwagen" zurück und er sein Geld plus Zinsen, abzüglich des Geldes für die gefahrenen Kilometer.

Richter Gerhard Eckels tat sich schwer mit einem Urteilsspruch. Er hatte den Eindruck: "Der Verlierer zieht vor das Oberlandesgericht." Daran lag ihm wenig. Sein dringender Rat: außergerichtliche Einigung. Zum Beispiel: Rücknahme des Fahrzeugs, Geld zurück, Abzug des Kilometer-Geldes und Verrechnung des Guthabens mit dem Preis eines Neuwagens aus dem Autohaus.

Der Kläger tat sich schwer mit dem Vorschlag: "Das Autohaus hat mich beim Neuwagenkauf hinters Licht geführt. Ich habe kein Vertrauen mehr." Recht widerwillig stimmte er zu.

Weil das Autohaus keinen Vertreter zum Prozess schickte, muss die Rechtsanwältin den Vorschlag weiterleiten. Ist bis Ende September keine Einigung erzielt, wird das Gericht urteilen.

Wohin sich die Waage neigen könnte, deutete Eckels bereits an: "Es ist fraglich, ob es sich bei dem Vorschaden nur um eine Kleinigkeit handelt. Der Autoverkäufer hätte außerdem davon wissen müssen."


Quelle: newsklick.de

Solche Vergleiche mit dem leisen Hinweis, dass man eigentlich gewinnen würde, tun besonders weh.

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