11 August 2006

BGH bestätigt Landgericht Braunschweig wegen Urteil gegen Polizeibeamten

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts gegen einen leitenden Braunschweiger Polizeibeamten bestätigt: Der Führungsbeamte soll von einem Juwelier aus dem kriminellen Milieu Schmuck zu Sonderrabatten erhalten haben und im Gegenzug sein "Mann bei der Polizei" gewesen sein.

Im Januar war der 53-Jährige wegen Vorteilsannahme in drei Fällen von der 8. großen Strafkammer des Landgerichts zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 6000 Euro Geldbuße verurteilt worden (wir berichteten).

Sein Verteidiger hatte in dem Prozess Freispruch gefordert und vor dem zuständigen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig Revision gegen das Urteil eingelegt.

Das höchstinstanzliche Richtergremium hat in der Entscheidung indes keine Rechtsfehler erkannt und die Revision als unbegründet verworfen, wie gestern bekannt wurde. Damit ist das Urteil rechtskräftig – mit der Folge, dass auf den leitenden Kriminalbeamten auch disziplinarrechtliche Konsequenzen zukommen.

Das Disziplinarverfahren, heißt es, werde nach Rechtskraft des Urteils nun fortgesetzt.


Quelle: newsklick.de

Das war nicht unbedingt zu erwarten.

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