18 August 2006
Schutz vor schlechtem Stoff
Es sind die unkalkulierbaren Zufälle, die ein perfektes Verbrechen faktisch unmöglich machen und häufig dafür sorgen, dass das Zünglein an der Waage zu Gunsten der Polizei
ausschlägt.
Ein 29-Jähriger hatte vor einigen Wochen in einem entlegenen
Waldstück Abfälle entsorgt. Auf die Nachfrage eines Landwirtes gab
der 29-Jährige an, dass es sich um Bioabfall handeln würde und ihm
leider keine geeignete Mülltonne zur Verfügung stünde. So weit so
gut.
Am Abend erzählte der Landwirt einem Freund bei einem Glas Bier
von dieser Begebenheit. Dieser Freund, Ermittler beim
Polizeipräsidium Münster, hatte dieses berühmte Kribbeln im Bauch,
das sich nach einigen Jahren im Polizeidienst einstellt und er bat
den Landwirt, ihm die Stelle doch einmal zu zeigen. Am nächsten Tag
machten sich beide auf den Weg und der Verdacht bestätigte sich, es
handelte sich um die Reste von Cannabispflanzen.
Am Montagmorgen klingelte der Ermittler, ausgestattet mit einem
richterlichen Durchsuchungsbeschluss und zwei Kollegen zur
Unterstützung an der Wohnungstür der Zweizimmerwohnung des
29-Jährigen und zunächst staunte dieser, anschließend die drei
Polizeibeamten. In der Wohnung fanden sie 166 Cannabispflanzen.
Ausgestattet war diese Plantage nicht nur mit einem ausgeklügelten
Bewässerungssystem, sondern auch mit einer zeitschaltuhrgesteuerten
Zu- und Abluftanlage, sowie einer ausreichenden Zahl von speziellen
"Wachstumslampen". In dem Cannabisfeld war gerade noch Platz für ein Bett.
Zur Motivation gab der 29-Jährige an, dass er die Menschen auf der
Straße vor dem schlechten Stoff schützen wolle. In einem von ihm
geschriebenen 98-seitigen, farbig bebilderten Buchmanuskript schreibt
er zum Beispiel sinngemäß, dass es auch auf die optische
Beschaffenheit des Stoffs ankommt, denn das Auge raucht ja quasi mit.
Quelle: www.presseportal.de
Ein herzensguter Mensch.
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