22 August 2006

Beschleunigungsgebot mal ernst genommen

In einer besonders einfach gelagerten Haftsache ist besonders kurzfristig über die Zulassung der Anklage zu entscheiden und die Hauptverhandlung durchzuführen. Der Eingang einer weiteren Anklage und eine mögliche Verfahrensverbindung rechtfertigen keine Verzögerung bei der Bearbeitung des ersten Verfahrens. Bestehen schon bei der Verhaftung konkrete Hinweise auf eine wegen Drogenkonsums naheliegende geminderte Schuldfähigkeit, so ist eine erforderliche sachverständige Begutachtung umgehend anzuordnen.

So entschied das OLG Oldenburg am 07.08.2006 (HEs 10/06).

Bleibt abzuwarten, wieviel Jahrzehnte vergehen, bis solche Grundsätze sich bis zu den Amtsgerichten herumgesprochen haben, oder wieviel Wochen vergehen, bis solche Entscheidungen wieder in Vergessenheit geraten.

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