04 Januar 2010

Begehrlichkeiten

Ein nicht Vorbestrafter ist verdächtig, volltrunken an einer Tür einer Taxe so herumgezerrt zu haben, dass die Scharniere verzogen sind. Schaden: 600,00 €.

Und, was fällt dem sachbearbeitenden Polizeibeamten beinahe als erstes ein? Natürlich!:

ED-Behandlung!

Was denn sonst, bei einem so schweren Delikt, nahe dem Terrorismus.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





5 Kommentare:

RA Ratzka hat gesagt…

Er könnte ja noch an anderen Taxi-Türen gezerrt haben! *g*

Ein gesundes neues Jahr, Herr Kollege!

Werner Siebers hat gesagt…

Danke, gleichfalls!

Anonym hat gesagt…

Ein gutes neues Jahr erstmal... ;-)

Was für ein Taxi war's denn? Damit Leute mit Kindern den Hersteller ausblenden können... ;-)

Aber im Ernst - wie ist der Mandant denn gebaut? Ich (fast 90 kg) bin mal - versehentlich - mit Schwung auf die offene Tür meiner alten Toyota Celica (sehr lange Tür, rahmenlose Scheiben) gestolpert, und das habe ich nicht geschafft...

-isi

Werner Siebers hat gesagt…

@isi Nun, mein Mandant wird auch "Boxer" genannt und wiegt dreistellig ;-)

Anonym hat gesagt…

Ed Behandlung wird doch heute sogar schon bei Ladendiebstahl gemacht. So weit ich weiß hat jede Polizeiinspektion ein bestimmtes Kontingent was sie erreichen muss. Und genau das Erinnert mich etwas an Stasi und gläsernen Bürger :(

 

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