25 Januar 2010

Feine Frist

Nett, dass mir die Bußgeldbehörde auf meine Bitte bis heute Zeit gegeben hat, für den Mandanten mitzuteilen, wer denn nun tatsächlich der Fahrer des rasenden Maserati gewesen ist. Schick ich dann jetzt mal per Fax raus. Blöd, dass die Fahrt am 25.10.2009 gewesen ist, so dass die morgen mit der Information nicht mehr so richtig viel anfangen können.

Und der Mandant hat mich innerhalb der gewährten Frist antworten lassen, so dass dem auch nichts passieren kann.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Versteh ich als Rechts-Laie nicht ganz. Warum können die mit der Info jetzt nichts mehr anfangen? Ansonsten super Blog. Immer sehr unterhaltsam.

Brandau hat gesagt…

Ich vermute der Kollege will auf die 3-monatige Verjährung in Owi-Sachen hinweisen

Gregor hat gesagt…

O.k., Sie tun, wofür Sie bezahlt werden, und in der Behörde hat jemand gepennt.

Aber wie man auf derartige einerseits ärgerliche, andererseits furchtbar banale Ergebnisse so stolz sein kann, dass man regelmäßig über so was bloggt, werde ich nie verstehen.

Gibt es eigentlich auch Zahnärzte-Blogs, wo jeder gezogene Zahn fein säuberlich vermerkt wird??

Werner Siebers hat gesagt…

Ach Gregor, wer so viel Zeit hat, das zu lesen, was ihn ärgert oder was er für banal hält, hat es gut.

Und Werbung in eigner Sache wird mir auch kein nörgelnder Nieselpriem verderben.

RA JM hat gesagt…

@ Gregor:
Wenn Sie das tägliche Geschäft mit den Bußgeldstellen und deren Nickeligkeiten kennen würden, könnten Sie vielleicht eher verstehen, dass einen manchmal spontane Freude befällt und man das auch mal kurz bloggt.

Anonym hat gesagt…

Na hoffentlich ist die Bußgeldstelle wirklich so dumm wie hier dargestellt und es wurde durch diese nicht vorsorglich eine Unterbrechungshandlung nach §33 Abs. 1 OWiG vorgenommen.

Gregor hat gesagt…

Wenn ich in einer Bußgeldstelle arbeiten und das hier lesen würde, würde ich denken, dass man im Umgang mit Leuten wie Ihnen gar nicht nickelig genug sein kann.

Und es ist ja wirklich lustig, wie denselben Leuten, die voller Ehrpusseligkeit auf § 1 BRAO verweisen, wenn jemand eine schriftliche Vollmacht von ihnen verlangt, kein Bauerntrick zu dämlich ist, wenn es darum geht, einen Maserati-Raser vor einem womöglich lehrreichen Fahrverbot zu bewahren.

Und dass es einem werbemäßig etwas bringt, wie ein Huhn bei jedem erfolgreich gelegten Ei lautstark zu gackern, leuchtet mir auch nicht ein. Aber wenn Sie schon anderer Ansicht sind: Wie wäre es, wenn Sie derartige Werbeeinblendungen so kennzeichnen würden, dass man das bei Jurablogs gleich sehen kann? Wenn ich das erst merke, nachdem ich den Werbebeitrag gelesen habe, ist es doch zu spät. Vielen Dank.

Christoph hat gesagt…

@Gregor:

Wenn Sie das so unerhört finden, warum lesen sie dann den blog?

ausserdem stehts meiner meinung nach schon in der überschrift :)

"Strafprozesse und andere Ungereimtheiten"

ich find den blog klassen :) weiter so

Werner Siebers hat gesagt…

Ich freue mich immer wieder über alle Gregoren, geben sie mir doch das Gefühl eine Eiche zu sein ... Außerdem erhöhen solche Diskussionen merklich die Zugriffszahlen. Weiter so, G.!

 

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