"Der Veranstalter einer Party in einem Coburger Club wirbt mit einem anstößigen Motiv. Eine junge Frau in eindeutiger Pose und dazu das Angebot: Ficken 1,50 Euro. Er versichert aber, er will damit niemandem zu nahe treten. Dass hiermit ein Getränk gemeint ist, wissen nur Eingeweihte."
Bei inFranken.de wird natürlich die Frage aufgeworfen, ob solche Werbeaussagen verboten werden müssen oder nicht. Überraschend dabei, dass in den Kommentaren zu dem Artikel bisher weniger Juristen oder "der Gesetzgeber" auf den Plan gerufen werden, vielmehr ist eher die Tendenz zu erkennen, festzustellen, dass solche Veranstaltungen eher nur der Spiegel der Gesellschaft sind, sie und die Werbung dafür zu verbieten, ändere nichts und man solle sich besser z.B. um die Eindämmung und Verfolgung von Komaprügeleien kümmern.
Sicher ein diskussionswürdiger Ansatz, aber auch hier wird es sicher wieder Unverbesserliche geben, die ...
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Demnächst in Ihrer Kneipe:
Auftragsmord 2,99 €
Zu teuer.
kann mich erinnern, dass das OVG Münster letztinstanzlich eine ordnungsrechtliche Verfügung bestätigt hat, mit der ein LKW stillgelegt wurde, bei dem auf der Plane (nur) das Hinterteil einer Frau abgebildet war und mit dem für ein Sex-Portal geworben wurde.
Gibt glaub ich auch ne OWi-Bestimmung, die so etwas verbietet, "grob anstößig"
hm, günstiger als Sex on the Beach... sehr verführerisch
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