Schwerer Raub war angeklagt, immerhin hatte der Mandant mit einer Waffe in der Hand eine Frau aus ihrem Auto gezerrt und war dann mit dem Auto abgehauen. Geldmangel entstanden aus seiner Spielsucht hatte ihn getrieben.
Weil er sich dann aber freiwillig der Polizei gestellt hat und jetzt einen vernünftigen und soliden Lebenswandel führt und sich in eine Therapie begeben hat, reichte es, wenn auch knapp, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen eines minder schweren Falls.
Hing an einem ganz dünen Faden, aber das Gericht zeigte sich äußerst verständnisvoll, auch die Staatsanwältin hatte die Bewährungsstrafe beantragt. Sehr fair!
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
Ich hätte den Mann verknackt. Mit einer Waffe ein Auto klauen ist schon ein dickes Ding.
Gott sei Dank gibt es aber auch die anderen Staatsanwälte und Richter, die ihren Job und ihre Verantwortung wirklich Ernst nehmen und tat- und schuldangemessen verurteilen! Mit mir hätte es dieses Urteil wohl nicht gegeben!
Ach ja, drei Sätze Sachverhaltsbeschreibung reichen also aus, um eine Meinung zu fassen, daß ein Angeklagter zwingend in den Knast muß. Das ist schon sehr interessant. Trotz der Mindeststrafe von fünf Jahren bei Verwendung einer Waffe heißt es in Absatz 3 In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Wieso sollte da nicht auch eine Bewährungsstrafe rauskommen?
@RA Anders: Die drei Sätze deuteten halt auf etwas anderes hin. Man kann nur an den Blogger appellieren, in Zukunft mehr zu schreiben.
Nein, ich nehme, wie der Kollege Anders, diese typische Ballermann-Mentalität zur Kenntnis, anonym ohne jede Aktenkenntnis die typische Hau-Drauf-Manie zu dokumentieren, die leider auch in der Praxis immer wieder vorkommt: Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest.
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