23 Januar 2010

Gerichtliche Penislängenbestimmung

Das Messen der Penislänge, sonst eher etwas für zotiges Stammtischgeschwätz oder großspurige Spinnebacken, beschäftigt jetzt tatsächlich ein Strafgericht.

Die berühmten „zwanzig Zentimeter“ - für viele ein Thema. Andere meinen, auf die Größe käme es nicht an.
Ein Richter am Düsseldorfer Landgericht musste sich jetzt notgedrungen mit genau dieser Frage auseinandersetzen: Er ließ von einem Gerichtsmediziner den erigierten Penis eines Angeklagten vermessen.
Quelle: express

Vielleicht rettet die Länge den Angeklagten; obwohl es sich so anhört, als habe der Gutachter schon genügend Material geliefert, Entlastendes zum Wertlosen zu machen, wie leider oft; und immer öfter schon ungefragt, weil viele Gutachter nur liefern wollen, von dem sie meinen, dass das Gericht es hören will.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

Lore hat gesagt…

Bei einer so interessanten Fragestellung bedaure ich schon, dass ich nicht Gerichtsmedizinerin geworden bin... ;-)

Allerdings halte ich die Methode der Penisvermessung als Beweismittel für sehr fragwürdig, da es bei allen biologischen "Objekten" immer eine Von-Bis-Spanne gibt.

Der Füllungszustand des Corpus cavernosum penis - der auch für die Penislänge maßgebend ist – hängt wesentlich vom psychischen Zustand des Probanden ab. Und da dürfte schon ein kleiner Unterschied sein, ob ein Sexualakt mit einer Partnerin bevorsteht oder in Erwartung des Gerichtsmediziners mit einer Messlatte, was dann die "Latte" des Probanden automatisch "schrumpfen" lässt.

Und ganz nebenbei – die Länge macht es wirklich nicht... die berühmten "zwanzig Zentimeter" sind wohl doch eher Wunschdenken und nützen auch nichts, wenn der Besitzer damit ungeschickt umgeht.:-D

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de