Aus dem Nichts zerschneiden plötzlich Lichtkegel das Dunkel und spiegeln sich im Schnee. Der Fahrer des Vehikels tatstet sich voran. Trotz nachtschlafender Zeit, man mag es kaum glauben, kommt ein anderes Fahrzeug entgegen, auch dessen Fahrer nimmt sich in Acht und schleicht durch den Schnee.
Dann kommt es wie es kommen muss. Trotz größter Vorsicht berühren sich die Fahrzeuge und es kommt zu Beschädigungen an beiden Außenspiegeln. Die überwältigende Staatsmacht erscheint und gibt als treffende Einschätzung kund, dass da niemandem ein Alleinverschulden angelastet werden kann und vermutlich jeder seinen Schaden selbst tragen muss.
So weit so gut, die unheimliche Begenung in der dunklen Nacht zieht aber (kostenträchtige) Konsequenzen nach sich. Beide Fahrer erhalten eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfes, infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht zu haben.
Das Hornberger Schießen im Harz.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Na, dann ist mein Name ja doch noch für etwas gut. ;-)
ja, hat sich bei manchen noch nicht rumgesprochen, dass es manchmal besser ist, die P. nicht anzurufen. So z.B. bei einem gegenseitigen Touchieren auf einem Kaufhaus-Parkplatz. Eine entsprechende Aufklärung sollte man zur Pflicht in der Fahrschule machen.
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