21 Januar 2010

Können die nicht lesen?

Bei Verkehrsunfallabwicklungen ist es bei uns üblich, die Versicherungen ausdrücklich zu bitten, eventuelle Zahlungen direkt an den jeweiligen Mandanten vorzunehmen und teilen schon bei der Legitimation dessen Bankverbindung mit.

Immer wieder geschieht es gleichwohl, wie jetzt vom VVD (Allianz) mal wieder, dass entgegen dieser ausdrücklichen Bitte an uns überwiesen wird. Es stellt sich die Frage, welchen Hintergrund diese Vorgehensweise hat, insbesondere, ob es sich nur um eine Nachlässigkeit oder um irgendeinen Hintergrund handelt, der sich uns nur nicht erschließt.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Sei doch froh, dass die überhaupt zahlen. ;-)

andym29de hat gesagt…

Kann ich nur bestätigen, Herr Kollege. Aber nicht nur die Allianz verhält sich so. Ich weise beim ersten Schreiben immer darauf hin, dass die Hebegebühr in Rechnung gestellt wird und stelle diese dann auch der Versicherung in Rechnung, wenn auf mein Konto reguliert wird.

Britta Stahl hat gesagt…

Wirklich wahr, heutzutage muss man wirklich froh sein, wenn überhaupt noch gezahlt wird.

Rechtsanwalt Krause hat gesagt…

Ist doch klar, dass man darauf mit der Geltendmachung der Hebegebühr antwortet. Wenn die Zahlung ausdrücklich an den Mandanten angefortert war, geht das mit großer Wahrscheinlichkeit durch.

Tip für die Zukunft: Den entsprechenden Textbaustein dahingehend ergänzen, dass ausdrücklich angekündigt wird, bei Zahlung an den Bevollmächtigten die Hebegebühr geltend gemacht wird.

Ich hoffe, es wahr wenigstens ein hoher Schaden, damit die Hebegebühr wehtut...

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de