27 Januar 2010

opendownload.de muss Kosten der Forderungsabwehr erstatten

Das könnte eine Prozesslawine auslösen, wenn viele derjenigen, die sich gegen die vermeintlichen Ansprüche von opendownload.de und ähnlicher Firmen gewehrt haben, nunmehr ihre Kosten für die Forderungsabwehr einklagen.

Jedenfalls das Landgericht Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung einen dementsprechenden Schadensersatzanspruch ausdrücklich zugebilligt.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

Andreas Neuber hat gesagt…

Herr Kollege, ich hoffe sehr, dass Sie einen Teil der "Lawine" übernehmen. Immerhin springen pro Fall 89 Euro raus

Kand.in.Sky hat gesagt…

Hehehehe... mal sehen was Rotglut macht.


#k.

 

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